Revision der Sprinkleranlagen

Die durch den Verband der Sachversicherer (VdS) abgenommenen Sprinkleranlagen müssen jährlich von den Mitarbeitern des VdS in Form einer Revision geprüft werden. Bei der Erstabnahme der Sprinkleranlage werden Schutzgrad und der resultierende Rabatt auf die Feuerversicherung festgestellt. Mit der jährlichen Revision wird dann geprüft, ob der gewährte Rabatt der Höhe nach weiterhin berechtigt ist und ob Wartungsmaßnahmen normgerecht durchgeführt werden. Diese jährliche Revision der Sprinkleranlage ist auch in den Versicherungsbedingungen verankert und somit Voraussetzung für den uneingeschränkten Versicherungsschutz.

In früheren Zeiten haben die Mitarbeiter des Verbandes der Sachversicherer sich wiederkehrende Kontrolltermine vermerkt und eigenständig die jeweiligen Versicherungsnehmer auf die Fälligkeit angesprochen. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der in Deutschland verbauten Sprinkleranlagen stark erhöht, was gleichbedeutend auch zu erhöhtem Prüfaufwand führt. Durch die starke Auslastung kommt es nun vor, dass der VdS Sie nicht mehr eigenständig auf fällige Kontrollen anspricht, sodass eine Aufforderung durch den Versicherungsnehmer zu erbringen ist.

Da diese Aufforderung auch nachweisbar sein sollte, müsste dies zwingend in schriftlicher Form erfolgen, z. B. per Einwurf/Einschreiben.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Revision der Sprinkleranlage um eine vertragliche Obliegenheit handelt, die bei Verletzung immer Sanktionen in einem möglichen Schadenfall nach sich ziehen kann.

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