Versicherungssummen im Jahr 2023 steigen deutlich

Die Medien berichten fast täglich über erheblich gestiegene Herstellungskosten für viele Güter des täglichen Lebens, ebenso über eine Inflationshöhe, die in Verbindung mit aktuell höheren Energiekosten zu deutlich gestiegenen Preisen insgesamt geführt hat. Die Anschaffungskosten sowohl für Gebäude als auch Betriebseinrichtung in Form von Maschinen und Einrichtungsgegenständen liegen aufgrund dieser Tatsachen deutlich höher.

Beispielsweise lagen konjunkturell die Preise für den Neubau eines Wohngebäudes im laufenden Jahr 2022 über 17 % höher als im vergangenen Jahr 2021. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungssummen im kommenden Jahr je nach Versicherungsgesellschaft und vereinbarten Klauseln deutlich über 10 % steigen werden, damit in einem möglichen Schadenfall eine Unterversicherung allein aufgrund dieser Preissteigerung vermieden wird.

Für den gewerblichen Bereich sind noch höhere Steigerungen zu erwarten. Lt. Statistischem Bundesamt sind beispielsweise die Neubaupreise für Bürogebäude über 19 % im laufenden Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, bei der technischen Ausrüstung mit Maschinen je nach Art und Komplexität über 20 %. Die Versicherungsgesellschaften werden insgesamt aufgrund der vertraglichen Klauseln die Versicherungssummen in einer Bandbreite zwischen 10 bis teilweise über 30 % im kommenden Jahr anheben, um diese Preissteigerung in den Versicherungswerten abbilden zu können. Nur so ist in einem möglichen Schadenfall gewährleistet, dass eine Wiederbeschaffung nach den vertraglichen Bedingungen in gleicher Art, Güte und Umfang erfolgen kann.

Da die Position „Waren/Vorräte“ nicht einer automatischen Erhöhung unterliegt, sollten Sie sich hier Gedanken über die Höhe der Versicherungssummen machen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist der Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte ausgehend von dem Jahr 2020 bis Mitte 2022 um 33,5% gestiegen. Insofern sollte auch hier ggf. eine Neufestsetzung erfolgen, um eine drohende Unterversicherung zu vermeiden.

Für Versicherungsverträge, die auch das Vertragsausfallrisiko nach einem Sachschaden absichern, sollte über das Thema Haftzeit nachgedacht werden und diese ggf. angepasst werden. Aufgrund von Lieferengpässen und den teilweise sehr knappen Produktionskapazitäten in allen Ländern der Erde ist eine Wiederbeschaffung in ähnlichen zeitlichen Zyklen wie in der Vergangenheit momentan sicherlich nicht möglich. Das betrifft ebenso den Wiederaufbau von Gebäuden aufgrund fehlender Kapazitäten im Baugewerbe insgesamt.

Bei Fragen dazu sprechen Sie uns bitte jederzeit an.

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