Gebäudeversicherung –
Nutzung als oberste Pflicht
Der Schutz einer Gebäudeversicherung setzt in aller Regel auch die ständige Nutzung des Gebäudes voraus.
Was ist darunter zu verstehen?
Steht ein Objekt leer, muss der Versicherer darüber informiert werden. Auch dann, wenn das Gebäude z. B. unbewohnt ist, aber unter der Woche regelmäßig Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Es handelt sich versicherungstechnisch dennoch um einen Leerstand.
Ein Gebäude, das nicht genutzt wird, ist aus Sicht des Versicherers anderen Risiken ausgesetzt. So kann z.B. Leitungswasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt austreten, aber auch Schäden durch Vandalismus sind möglich.
Im Winter gelten dann zudem bei Leerstand sogar besondere Pflichten. Es muss dann neben regelmäßigen Kontrollen auch dafür gesorgt werden, dass die versicherten Räume ausreichend beheizt sind oder die wasserführenden Leitungen entleert werden.
Es handelt sich um sogenannte Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften wie sie praktisch in allen Versicherungsverträgen zu finden sind. Im Übrigen gelten diese Regelungen für alle Gebäudearten, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch Gewerbeimmobilien.
Denken Sie also bitte daran uns über jegliche Nutzungsänderung, im gewerblichen Bereich auch über Mieterwechsel, zu informieren. Ihr Betreuer und unsere Fachabteilungen wissen genau welche Änderungen Ihrem Versicherer mitgeteilt werden müssen um vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an!