Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) -
Maßnahmen gegen Brände
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Die Anfang Mai 2018 neu erschienenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisieren die Anforderungen an den technischen und organisatorischen Brandschutz und definieren damit den neuen Stand der Technik für das Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Bisherige technische und organisatorische Maßnahmen sind auf deren Wirksamkeit nach dem neuen Stand der Technik zu überprüfen.
Im Mittelpunkt steht das schnelle und zielgerichtete Handeln im Falle eines Brandes durch vom Arbeitgeber individuell festgelegte organisatorische und technische Maßnahmen.
In der neuen ASR A2.2 erfolgte die Konkretisierung der Anforderungen an die Grundausstattung mit Feuerlöschern und erforderlichen Löschmitteleinheiten sowie der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung.
Eine bedeutende Rolle kommt nun der Organisation des betrieblichen Brandschutzes in Bezug auf Festlegung und Dokumentation zu. Hierbei ist auf das Verhalten im Brandfall, was durch die Brandschutzordnung oder den Flucht- und Rettungsplan geregelt werden sollte, und die zweckmäßige Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung zu verweisen. Über die festgelegten Maßnahmen sind alle Beschäftigten mindestens jährlich zu unterweisen.
Ein weiteres Augenmerk gilt – wie nach der bisherigen ASR A2.2 auch schon – den Brandschutzhelfern. Mindestens fünf Prozent der Beschäftigten – bei Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr – sind so zu schulen, dass sie mit den grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnissen vertraut sind, die im Falle eines Brandes beherrscht werden müssen.
Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bildet die Gefährdungsbeurteilung. Als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes umfasst die Gefährdungsbeurteilung die systematische Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen.
Eine zweckdienliche Brandschutz- und Sicherheitsorganisation kann erfahrungsgemäß in erheblichem Maße zur Gefahrenminderung beitragen.
Literatur:
Arbeitsschutzgesetz (31.08.2015) § 10 Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen
DGUV Vorschrift 1 (01.11.2013) § 22 Notfallmaßnahmen
Arbeitsstättenverordnung (18.10.2017) Anhang Punkt 2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.2 (02. Mai 2018) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) Maßnahmen gegen Brände