Elementarschadenversicherung
Leistungen auch bei Starkregen und Überschwemmung
Nach der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands ist das Interesse an einer Absicherung von Elementarschäden stark gestiegen. Die Elementarschadenversicherung ist ein Erweiterungsbaustein zu Gebäude- und Inhaltsversicherungen. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch bestimmte Naturgewalten. Darunter fallen neben Hochwasser und Überschwemmung auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen, Erdbeben oder Erdrutsche.
In den vergangenen Jahren haben Schäden durch Hochwasser – sei es in Folge langanhaltender Regenfälle oder aber Starkregen – kontinuierlich zugenommen. Während bisher vorwiegend Bewohner und Anlieger in der Nähe fließender Gewässer durch übertretende Wassermassen geschädigt wurden, sind es nun auch Orte mit kleinen Bächen oder auch Abflussrohre, die einen starken Niederschlag nicht abtransportieren können und es somit zu Überschwemmungen kommt. Versichert gelten natürlich in dem Zusammenhang auch Schäden durch Rückstau, wenn Wasser aus Leitungsrohren in Folge von Überschwemmung oder Regen ins Gebäude gedrückt wird. Angemerkt sei hier, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung für den Versicherungsschutz Voraussetzung ist.
Auch für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsche ist Versicherungsschutz gegeben, sofern diese eine naturbedingte Ursache haben. Bergbauschäden beispielsweise gelten nicht versichert. Ebenso mitversichert gelten Schäden durch Schneedruck, wenn ein Dach einmal das Gewicht des Schnees nicht mehr tragen kann und Lawinen. Lawinen sind niedergehende Schnee- und Eismassen, die sich von höher gelegenen Hanglagen lösen und versicherte Sachen zu Schaden bringen.
Die Elementarschadenversicherung übernimmt die gesamten Kosten für eine Trockenlegung, Sanierung, Reparatur oder auch ggf. Abriss und vollständigen Wiederaufbau eines versicherten Gebäudes oder beim Inventar der Maschinen und Einrichtung. Auch versichert gelten in dem Zusammenhang immer Mietausfälle, wenn ein Gebäude vom Mieter vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Die Versicherungsgesellschaften haben Deutschland in ein 4-stufiges Risikozonensystem eingeteilt, nach dem die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen für eine Elementarschadenversicherung entschieden wird. Die Risikozonen differenzieren sich nach der Häufigkeit vorkommender Hochwasser; beispielsweise bedeutet Risikozone 1 Hochwasser weniger als alle 200 Jahre. Auf dieser Basis wird bis heute entschieden, ob Risiken gezeichnet werden können oder nicht. Aufgrund der jüngsten Schadenereignisse ist zu erwarten, dass die Versicherer in Zukunft dieses System entweder weiter differenzieren oder deutlich strenger handhaben. Insofern besteht zum jetzigen Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, zu niedrigen Kosten für die überwiegende Anzahl der Risikoorte in Deutschland den Versicherungsschutz einzukaufen.
Wie immer können Sie sich gerne bei Interesse oder Rückfragen an uns wenden.
Stuttgart, Juli 2021